Allgemeine Geschäftsbedingungen von:
LetsPlan.ch ℅ Dinnova AG
1. Geltungsbereich und Anbieter
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Dinnova AG (nachfolgend Anbieter) und Ihnen (nachfolgend Besteller), in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
(2) Dinnova bietet Ihnen folgende Dienstleistungen an:
- Digitale Strategien und Innovationen – Begleitung von Unternehmen mit neuen, digitalen Strategien
- Entwicklung mobiler Apps, eCommerce-Lösungen und Webseiten
- SaaS-Beratung und Entwicklung
- Beratung zum Geschäftsmodell und kundenspezifische Software-Dienstleistungen
(3) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur dann Anwendung, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Bitte lesen Sie diese Bedingungen aufmerksam, bevor Sie eine Dienstleistung der Dinnova AG in Anspruch nehmen.
2. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
- Gegenstand des Auftrags ist die im jeweiligen Projekteinzelvertrag vereinbarte Beratungstätigkeit.
- Der Berater führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt durch und beachtet die anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis.
- Vom Auftraggeber und von Dritten zur Verfügung gestellte Daten werden nicht auf Richtigkeit, sondern nur auf Plausibilität geprüft.
- Die Leistung des Beraters gilt als erbracht, wenn das im Projekteinzelvertrag vereinbarte Projektziel oder Projektteilziel erreicht wurde.
- Soll der Berater zur Erstellung eines ausführlichen, schriftlichen Berichts verpflichtet werden, so muss dies zwischen den Parteien gesondert schriftlich vereinbart werden.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Berater vollumfänglich zu unterstützen, insbesondere:
- Alle zur Durchführung des Auftrages notwendigen Voraussetzungen zu schaffen
- Dem Berater sämtliche relevanten Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen
- Auf Verlangen des Beraters die Richtigkeit und Vollständigkeit der überlassenen Unterlagen schriftlich zu bestätigen
4. Annahmeverzug, unterlassene Mitwirkung
Sollte der Auftraggeber:
- Mit der Annahme der Beratungsdienste in Verzug kommen oder
- Eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung unterlassen,
so ist der Berater zur fristlosen Kündigung berechtigt. Die Ausübung dieses Kündigungsrechts hat keine Auswirkungen auf Ansprüche des Beraters auf Ersatz des entstandenen Schadens bzw. den Ersatz notwendiger Mehraufwendungen.
5. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
- Alle Forderungen sind entweder sofort oder nach spätestens 14 Tagen nach und sind sofort ohne Abzüge zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Die gesetzliche Mehrwertsteuer von 8.1% ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
- Bei nicht fristgerechter Zahlung kommt der Auftraggeber automatisch in Verzug.
- Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch.
- Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Beraters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
6. Treuepflicht
- Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität und informieren sich unverzüglich über alle Umstände, die die Projektausführung beeinflussen könnten.
- Die Parteien verpflichten sich, innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit keine Mitarbeiter der jeweils anderen Partei abzuwerben oder bei sich zu beschäftigen.
7. Aufbewahrung von Unterlagen
- Die Parteien haben nach Auftragsbeendigung das Recht, die jeweils erhaltenen Unterlagen zurückzugeben oder zu vernichten.
- Vor der Vernichtung von Originalen ist das Einverständnis der anderen Partei einzuholen.
8. Schweigepflicht, Datenschutz
- Der Berater verpflichtet sich zur Wahrung sämtlicher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers.
- Die Weitergabe von Daten an Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers.
- Weitere Details finden Sie in der separaten Datenschutzerklärung.
9. Schutz des geistigen Eigentums des Beraters
- Berichte, Auswertungen, Entwürfe und andere Arbeitsergebnisse bleiben geistiges Eigentum des Beraters.
- Nutzung durch verbundene Unternehmen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Beraters.
10. Vertragsstrafe
- Bei einem Verstoß gegen § 9 verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von CHF 50.000 pro Verstoß.
11. Kündigung
Regelungen zur Kündigung werden in den jeweiligen Projekteinzelverträgen vereinbart.
12. Sonstiges
- Für alle Rechte aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Schweiz.
- Gerichtsstand ist Zürich.
13. Datenschutz
- Personenbezogene Daten werden nur mit Einverständnis erhoben und verarbeitet.
- Weitere Angaben finden Sie in der Datenschutzerklärung.
14. Cookies
- Zur Anzeige des Dienstleistungsangebots werden Cookies verwendet.
- Sie können der Speicherung von Cookies widersprechen oder diese in den Einstellungen Ihres Browsers deaktivieren.